Mitarbeitergrundregelung  
Diese Regelung wurde von CôCô erstellt und ist für alle Mitarbeiter verbindlich.  
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten.  
1. Der Gast ist der Ernstfall  
Alle Kunden sind gleich zu behandeln; eine differenzierte Behandlung ist unzulässig.  
Die Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse hat dabei stets oberste Priorität.  
2. Respekt gegen deinen Kollegen / Kolleginnen  
Das Alter der Kolleginnen und Kollegen ist unerheblich. Respekt ist stets oberstes Gebot und gilt für  
alle gleichermaßen.  
3. Arbeitszeiten / Pausen / Ruhezeiten.  
Jeder Mitarbeiter muss 15 Minuten vor Beginn seiner Schicht ordnungsgemäß in Arbeitskleidung im  
Laden erscheinen. Wir unterliegen die folgende gesetzliche Bestimmung des Arbeitszeitgesetzes.  
Diese Bestimmungen sind einzuhalten, soweit nicht in unvorhersehbaren außergewöhnlichen  
Einzelfällen der Betrieb nicht anders aufrecht gehalten werden kann.  
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)  
„§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer  
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf  
bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder  
innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.  
§ 4 Ruhepausen  
„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen:  
von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden  
von 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.  
Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.“  
§ 5 Ruhezeit  
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene  
Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“  
EU-weit müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens in jeder Woche einen freien Tag  
gewähren. Variabel ist jedoch, auf welchen Tag dieser Ruhetag gelegt wird. Es muss nicht immer der  
letzte Tag der Woche sein. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in der Europäischen Union zur Arbeit  
an bis zu 12 Tagen am Stück verpflichtet werden können, wenn der Arbeitgeber die Ruhetage  
entsprechend an den Anfang der ersten und das Ende der zweiten Arbeitswoche legt.  
Aufgrund betrieblicher Anforderungen kann der Mitarbeiter an 50% des Arbeitstages auch im  
sogenannten Teildienst eingesetzt werden.  
4. Krankmeldungen / Arbeitsverhinderung / Zuspätkommen  
Jede Arbeitsverhinderung, jedes Zuspätkommen sowie die voraussichtliche Dauer sind unverzüglich  
und telefonisch an den Betriebsleiter oder mindestens den Schichtleiter zu melden.  
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Benachrichtigungen per E-Mail, SMS, WhatsApp oder ähnliche Kommunikationsmittel sind nicht  
ausreichend. Auf Verlangen sind die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Erscheint ein  
Mitarbeiter trotz Eintragung im Dienstplan nicht zur Arbeit, kann dies eine fristlose Kündigung zur  
Folge haben.  
5. Bestellung / Bonieren / Ware.  
Alle an jeder Stelle entgegengenommenen Bestellungen müssen unverzüglich und  
ausnahmslos boniert werden. In der Küche sowie an der Theke darf Ware ausschließlich  
gegen Vorlage eines Bons herausgegeben werden. Ohne ordnungsgemäßen Bon ist die  
Herausgabe von Ware untersagt.  
Das Kassieren von unbonierter Ware oder die Ausgabe von Ware ohne Bon stellt einen  
Betrug dar und kann zur sofortigen, fristlosen Kündigung führen.  
6. Börsen / Kellner-Geldbeutel / Rücksäcke  
Mitarbeiter, die mit Geld hantieren, haben eine besondere Verantwortung für ihre Börse:  
A) Anketten von Börsen / Verlust der Börse  
Es ist leider mal wieder vorgekommen, dass Mitarbeitern Ihre Börse gestohlen oder verloren wurde.  
Börsen sind immer anzuketten. Bei Verschwindet dennoch eine Börse, so trägt der Mitarbeiter den  
Verlust.  
B) Börsendifferenzen  
Der Mitarbeiter erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Tagesabrechnung auftretende etwaige  
Fehlbeträge, die eindeutig ihm zugeordnet werden können, nachentrichtet oder im Rahmen der  
Lohnabrechnung als Vorschuss behandelt werden, Etwaige Zählfehler zugunsten des Mitarbeiters  
wird CôCô diesem natürlich wieder auszahlen.  
C) Börsen Kontrolle Rücksäcke  
Leider gibt es auch unter den Mitarbeiten gelegentlich schwarze Schafe. Um diese im Interesse aller  
ehrlichen Mitarbeiter herauszufinden, behält sich CôCô vor, die Börsen und deren Inhalt jederzeit zu  
kontrollieren. Ebenfalls wie bei Rücksäcke / Handtasche. Wer darf kontrollieren? Geschäftsführer /  
Manager / Betriebsleiter.  
7. Kleiderpfand  
CôCô stellt den Mitarbeitern Kleidung / Schürze gegen Pfand zur Verfügung. Das Pfand wird bei der  
Lohnabrechnung einbehalten und dem Mitarbeiter bei Rückgabe erstattet. CôCô behält sich vor, die  
Erstattung von der Vorlage der Lohnabrechnung abhängig zu machen, auf welcher die Pfandbeträge  
beim Mitarbeiter abgezogen wurden.  
8. Unsachgemäßes Behandeln von Geräten  
Die von uns im Betrieb eingesetzten Geräten sind funktionsgerecht und relativ stabil. Ihr als  
Mitarbeiter sollte Aufmerksamkeit und gut mit den Geräten behandeln. Trotzdem werden die Geräte  
Gelegentlich durch grobe Unachtsamkeit der Benutzer zerstört. CôCô behält sich in diesen Fällen vor,  
den Mitarbeiter an den Reparaturkosten oder gegen neue Geräte zu beteiligen.  
9. Personalgetränke / Speisen  
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Alle Mitarbeiter erhalten einen Rabatt in Höhe von 50 % auf alle Speisen. Es ist jedoch nur eine  
Portion pro Kategorie gestattet (z.B. 1x Vorspeise, 1x Hauptspeise, 1x Dessert).  
Der Personalrabatt gilt nur, wenn der Mitarbeiter an dem betreffenden Tag arbeitet und entweder  
vor Beginn der Schicht, während der Pause oder nach Ende der Schicht isst.  
Es wurde festgestellt, dass Getränke von Mitarbeitern häufig nicht vollständig konsumiert und daher  
entsorgt werden, was als Verschwendung angesehen wird. Aus diesem Grund wird für alle  
Softgetränke, heißen Getränke und Schorlen ein Aufpreis erhoben. Diese Getränke müssen zudem  
ordnungsgemäß boniert werden.  
Sollte Bar-, Küchen- oder Servicepersonal Waren ohne ordnungsgemäße Bonierung herausgeben  
oder entgegennehmen, wird dies als Betrug betrachtet und kann zur fristlosen Kündigung führen.  
10. Arbeitskleidung / Erscheinungsbild  
Jeder mit Mitarbeiter muss:  
- ordnungsgemäße Arbeitskleidung (gebügeltes T-Shirt / Sweatshirt) tragen, die nicht zerknittert ist.  
- Uniform Oberteil  
- Saubere Arbeitsschuhe  
- KEINE private Kappe / Mütze / oder sowas ähnliches wären der Arbeit.  
- empfohlen wird die Verwendung von Deodorants/Parfüm.  
- Frauen mit langen Haaren müssen die flechten oder zusammenbinden.  
- In der Küche sind Arbeitsschuhe erforderlich  
11. Alkohol  
Alkohol während der Arbeit ist verboten. Jemand, der dies mit Absicht macht ob direkt oder indirekt,  
kann zur fristlosen Kündigung führen.  
12. Videoüberwachung  
Dem Mitarbeiter ist bekannt, dass der Gastraum und die Lagerflächen aus Sicherheitsgründen  
videoüberwacht werden.  
13. Telekommunikationsverbot (Handy, iPad, usw.)  
Während der Arbeitszeit ist die Nutzung von Telekommunikationsgeräten für private  
Angelegenheiten untersagt.  
14. Check In / Out  
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich spätestens 10 Minuten vor Beginn der Schicht einzuchecken  
und nach Beendigung der Schicht auszuchecken.  
15. Arbeitszeiten & Pausenregelung  
Die Zeit für Mahlzeiten (Mittagessen, Abendessen, Frühstück) wird nicht zur Arbeitszeit gerechnet.  
Das Verlassen des Arbeitsplatzes für private Angelegenheiten ohne Zustimmung des Vorgesetzten ist  
untersagt.  
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Das dienstliche Personal erhält einen Rabatt von 50 % auf Mahlzeiten von der Karte. Bei Mitnahme  
wird eine Gebühr von 1 € pro Einwegverpackung erhoben.  
16. Raucher / kleine Pause  
Das ständige Verlassen des Arbeitsplatzes zum Rauchen ist untersagt, nicht öfter als einmal alle 90  
Minuten.  
Die Rauchzeit sollte maximal 3-4 Minuten betragen.  
Es sollten keine Gruppen von mehr als 2 Personen zum Rauchen gebildet werden.  
17. Reinigungsplan  
Die Führung eines wöchentlichen Putzplans ist erforderlich.  
Bei Kontrollen durch die Gesundheitsbehörde übernimmt der Schichtleiter 100% der Bußgelder für  
nicht ordnungsgemäß erledigte Aufgaben in seinem Bereich.  
Bei wiederholten Verstößen wird eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen.  
18. Verspätung  
Unentschuldigte Verspätungen führen zu einer Nettogehaltskürzung von 10€.  
Wiederholte Verspätungen in derselben Woche führen zu einer schriftlichen Verwarnung.  
19. Rechnung / Rabatt  
Bei rabattierten Rechnungen müssen der Name und die Unterschrift der Person auf der Rechnung  
sowie in der Rabattliste eingetragen werden.  
20. Abfallliste  
Alle Produkte, die zur Herstellung der Speisen verwendet werden und verdorben oder nicht mehr  
verzehrbar sind, müssen in die Abfallliste eingetragen werden.  
21. Privatnutzung  
Die Entnahme von Produkten, Getränken oder Speisen aus dem Restaurant für den Eigenbedarf ohne  
Bon ist verboten und wird als Diebstahl betrachtet. Dies kann zur fristlosen Kündigung und  
gegebenenfalls zur Anzeige führen.  
22. Kommunikation  
Es ist untersagt, Schimpfwörter gegenüber den Kollegen zu verwenden oder unhöfliche Reaktionen  
zu zeigen.  
23. Teamwork  
Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung unter den Kollegen sind erforderlich.  
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