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Diese Regelung wurde von CôCô erstellt und ist für alle Mitarbeiter verbindlich.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten.
1. Der Gast ist der Ernstfall
Alle Kunden sind gleich zu behandeln; eine differenzierte Behandlung ist unzulässig.
Die Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse hat dabei stets oberste Priorität.
2. Respekt gegen deinen Kollegen / Kolleginnen
Das Alter der Kolleginnen und Kollegen ist unerheblich. Respekt ist stets oberstes Gebot und gilt für
alle gleichermaßen.
3. Arbeitszeiten / Pausen / Ruhezeiten.
Jeder Mitarbeiter muss 15 Minuten vor Beginn seiner Schicht ordnungsgemäß in Arbeitskleidung im
Laden erscheinen. Wir unterliegen die folgende gesetzliche Bestimmung des Arbeitszeitgesetzes.
Diese Bestimmungen sind einzuhalten, soweit nicht in unvorhersehbaren außergewöhnlichen
Einzelfällen der Betrieb nicht anders aufrecht gehalten werden kann.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
„§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf
bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder
innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 4 Ruhepausen
„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen:
• von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden
• von 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.“
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene
Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“
EU-weit müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens in jeder Woche einen freien Tag
gewähren. Variabel ist jedoch, auf welchen Tag dieser Ruhetag gelegt wird. Es muss nicht immer der
letzte Tag der Woche sein. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in der Europäischen Union zur Arbeit
an bis zu 12 Tagen am Stück verpflichtet werden können, wenn der Arbeitgeber die Ruhetage
entsprechend an den Anfang der ersten und das Ende der zweiten Arbeitswoche legt.
Aufgrund betrieblicher Anforderungen kann der Mitarbeiter an 50% des Arbeitstages auch im
sogenannten Teildienst eingesetzt werden.
4. Krankmeldungen / Arbeitsverhinderung / Zuspätkommen
Jede Arbeitsverhinderung, jedes Zuspätkommen sowie die voraussichtliche Dauer sind unverzüglich
und telefonisch an den Betriebsleiter oder mindestens den Schichtleiter zu melden.
Benachrichtigungen per E-Mail, SMS, WhatsApp oder ähnliche Kommunikationsmittel sind nicht
ausreichend. Auf Verlangen sind die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Erscheint ein
Mitarbeiter trotz Eintragung im Dienstplan nicht zur Arbeit, kann dies eine fristlose Kündigung zur
Folge haben.
5. Bestellung / Bonieren / Ware.
Alle an jeder Stelle entgegengenommenen Bestellungen müssen unverzüglich und
ausnahmslos boniert werden. In der Küche sowie an der Theke darf Ware ausschließlich
gegen Vorlage eines Bons herausgegeben werden. Ohne ordnungsgemäßen Bon ist die
Herausgabe von Ware untersagt.
Das Kassieren von unbonierter Ware oder die Ausgabe von Ware ohne Bon stellt einen
Betrug dar und kann zur sofortigen, fristlosen Kündigung führen.
6. Börsen / Kellner-Geldbeutel / Rücksäcke
Mitarbeiter, die mit Geld hantieren, haben eine besondere Verantwortung für ihre Börse:
A) Anketten von Börsen / Verlust der Börse
Es ist leider mal wieder vorgekommen, dass Mitarbeitern Ihre Börse gestohlen oder verloren wurde.
Börsen sind immer anzuketten. Bei Verschwindet dennoch eine Börse, so trägt der Mitarbeiter den
Verlust.
B) Börsendifferenzen
Der Mitarbeiter erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Tagesabrechnung auftretende etwaige
Fehlbeträge, die eindeutig ihm zugeordnet werden können, nachentrichtet oder im Rahmen der
Lohnabrechnung als Vorschuss behandelt werden, Etwaige Zählfehler zugunsten des Mitarbeiters
wird CôCô diesem natürlich wieder auszahlen.
C) Börsen Kontrolle Rücksäcke
Leider gibt es auch unter den Mitarbeiten gelegentlich schwarze Schafe. Um diese im Interesse aller
ehrlichen Mitarbeiter herauszufinden, behält sich CôCô vor, die Börsen und deren Inhalt jederzeit zu
kontrollieren. Ebenfalls wie bei Rücksäcke / Handtasche. Wer darf kontrollieren? Geschäftsführer /
Manager / Betriebsleiter.
7. Kleiderpfand
CôCô stellt den Mitarbeitern Kleidung / Schürze gegen Pfand zur Verfügung. Das Pfand wird bei der
Lohnabrechnung einbehalten und dem Mitarbeiter bei Rückgabe erstattet. CôCô behält sich vor, die
Erstattung von der Vorlage der Lohnabrechnung abhängig zu machen, auf welcher die Pfandbeträge
beim Mitarbeiter abgezogen wurden.
8. Unsachgemäßes Behandeln von Geräten
Die von uns im Betrieb eingesetzten Geräten sind funktionsgerecht und relativ stabil. Ihr als
Mitarbeiter sollte Aufmerksamkeit und gut mit den Geräten behandeln. Trotzdem werden die Geräte
Gelegentlich durch grobe Unachtsamkeit der Benutzer zerstört. CôCô behält sich in diesen Fällen vor,
den Mitarbeiter an den Reparaturkosten oder gegen neue Geräte zu beteiligen.
9. Personalgetränke / Speisen
Alle Mitarbeiter erhalten einen Rabatt in Höhe von 50 % auf alle Speisen. Es ist jedoch nur eine
Portion pro Kategorie gestattet (z.B. 1x Vorspeise, 1x Hauptspeise, 1x Dessert).
Der Personalrabatt gilt nur, wenn der Mitarbeiter an dem betreffenden Tag arbeitet und entweder
vor Beginn der Schicht, während der Pause oder nach Ende der Schicht isst.
Es wurde festgestellt, dass Getränke von Mitarbeitern häufig nicht vollständig konsumiert und daher
entsorgt werden, was als Verschwendung angesehen wird. Aus diesem Grund wird für alle
Softgetränke, heißen Getränke und Schorlen ein Aufpreis erhoben. Diese Getränke müssen zudem
ordnungsgemäß boniert werden.
Sollte Bar-, Küchen- oder Servicepersonal Waren ohne ordnungsgemäße Bonierung herausgeben
oder entgegennehmen, wird dies als Betrug betrachtet und kann zur fristlosen Kündigung führen.
10. Arbeitskleidung / Erscheinungsbild
Jeder mit Mitarbeiter muss:
– ordnungsgemäße Arbeitskleidung (gebügeltes T-Shirt / Sweatshirt) tragen, die nicht zerknittert ist.
– Uniform Oberteil
– Saubere Arbeitsschuhe
– KEINE private Kappe / Mütze / oder sowas ähnliches wären der Arbeit.
– empfohlen wird die Verwendung von Deodorants/Parfüm.
– Frauen mit langen Haaren müssen die flechten oder zusammenbinden.
– In der Küche sind Arbeitsschuhe erforderlich
11. Alkohol
Alkohol während der Arbeit ist verboten. Jemand, der dies mit Absicht macht ob direkt oder indirekt,
kann zur fristlosen Kündigung führen.
12. Videoüberwachung
Dem Mitarbeiter ist bekannt, dass der Gastraum und die Lagerflächen aus Sicherheitsgründen
videoüberwacht werden.
13. Telekommunikationsverbot (Handy, iPad, usw.)
Während der Arbeitszeit ist die Nutzung von Telekommunikationsgeräten für private
Angelegenheiten untersagt.
14. Check In / Out
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich spätestens 10 Minuten vor Beginn der Schicht einzuchecken
und nach Beendigung der Schicht auszuchecken.
15. Arbeitszeiten & Pausenregelung
Die Zeit für Mahlzeiten (Mittagessen, Abendessen, Frühstück) wird nicht zur Arbeitszeit gerechnet.
Das Verlassen des Arbeitsplatzes für private Angelegenheiten ohne Zustimmung des Vorgesetzten ist
untersagt.
Das dienstliche Personal erhält einen Rabatt von 50 % auf Mahlzeiten von der Karte. Bei Mitnahme
wird eine Gebühr von 1 € pro Einwegverpackung erhoben.
16. Raucher / kleine Pause
Das ständige Verlassen des Arbeitsplatzes zum Rauchen ist untersagt, nicht öfter als einmal alle 90
Minuten.
Die Rauchzeit sollte maximal 3-4 Minuten betragen.
Es sollten keine Gruppen von mehr als 2 Personen zum Rauchen gebildet werden.
17. Reinigungsplan
Die Führung eines wöchentlichen Putzplans ist erforderlich.
Bei Kontrollen durch die Gesundheitsbehörde übernimmt der Schichtleiter 100% der Bußgelder für
nicht ordnungsgemäß erledigte Aufgaben in seinem Bereich.
Bei wiederholten Verstößen wird eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen.
18. Verspätung
Unentschuldigte Verspätungen führen zu einer Nettogehaltskürzung von 10€.
Wiederholte Verspätungen in derselben Woche führen zu einer schriftlichen Verwarnung.
19. Rechnung / Rabatt
Bei rabattierten Rechnungen müssen der Name und die Unterschrift der Person auf der Rechnung
sowie in der Rabattliste eingetragen werden.
20. Abfallliste
Alle Produkte, die zur Herstellung der Speisen verwendet werden und verdorben oder nicht mehr
verzehrbar sind, müssen in die Abfallliste eingetragen werden.
21. Privatnutzung
Die Entnahme von Produkten, Getränken oder Speisen aus dem Restaurant für den Eigenbedarf ohne
Bon ist verboten und wird als Diebstahl betrachtet. Dies kann zur fristlosen Kündigung und
gegebenenfalls zur Anzeige führen.
22. Kommunikation
Es ist untersagt, Schimpfwörter gegenüber den Kollegen zu verwenden oder unhöfliche Reaktionen
zu zeigen.
23. Teamwork
Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung unter den Kollegen sind erforderlich.
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